FIFA-Rat genehmigte COVID-19-Hilfsplan

Fußball: FIFA-Rat genehmigte COVID-19-Hilfsplan - Quelle: pexels
Fußball: FIFA-Rat genehmigte COVID-19-Hilfsplan – Quelle: pexels

FIFA-Rat bewilligte einstimmig COVID-19-Hilfsplan.

  • USD 1,5 Milliarden der FIFA für den Fußball

  • Unterstützung für Änderungen am internationalen Spielkalender aufgrund der Pandemie

  • Verabschiedung des überarbeiteten FIFA-Budgets 2019–2022

26.06.2020 – PM FIFA / SPORT4FINAL / Frank Zepp:

Der FIFA-Rat fasste heute per Videokonferenz einige wichtige Beschlüsse für die Zukunft des Fußballs und wählte insbesondere Australien und Neuseeland zu den Ausrichtern der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™.

Verabschiedet wurden zudem verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 sowie zur Unterstützung des weltweiten Fußballs angesichts der Pandemie und von deren Folgen, namentlich:

FIFA-COVID-19-Hilfsplan

Der Rat bewilligte einstimmig den FIFA-COVID-19-Hilfsplan, der von der FIFA-Administration in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Konföderationen erarbeitet wurde. Über drei Phasen wird die Fußball-Gemeinschaft mit bis zu USD 1,5 Milliarden unterstützt.

In den ersten beiden Phasen gab die FIFA umgehend alle Forward-Betriebskostenbeiträge an die FIFA-Mitgliedsverbände frei und bot diesen die Möglichkeit, Forward-Entwicklungsbeiträge in COVID-19-Betriebsbeiträge umzuwandeln, wobei mindestens die Hälfte der freigegebenen Mittel in den Frauen-Fußball fließen muss.

In der dritten Phase, die der Rat heute bewilligt hat, werden in Form eines Zuschuss- und Kredit-Systems weitere Finanzhilfen ausgeschüttet:

Zuschüsse: Alle FIFA-Mitgliedsverbände erhalten einen Solidaritäts-Zuschuss von USD 1 Million sowie zusätzlich USD 500.000 für den Frauen-Fußball. An die Konföderationen fließen je CHF 2 Millionen.

Kredite: Die Mitgliedsverbände können zinsfreie Darlehen von bis zu 35 Prozent ihres geprüften Jahres-Umsatzes beantragen. Im Sinne der Solidarität sind die Kredite auf Beiträge zwischen USD 500.000 und USD 5 Millionen beschränkt. Konföderationen können Kredite von bis zu CHF 4 Millionen beantragen.

Die Mitgliedsverbände können die Zuschüsse und Kredite direkt an die Fußball-Gemeinschaft auf ihrem Gebiet weiter leiten, d. h. an Klubs, Spieler, Ligen oder andere Betroffene.

Verwaltungsmodell: Zur strikten Kontrolle der zweckmässigen Nutzung der Mittel, der Prüfungsvorgaben und der Bedingungen für die Kredit-Rückzahlung sowie für die Verwaltung des FIFA-COVID-19-Hilfsplans wird ein Steuerungsausschuss eingesetzt. Zu dessen Vorsitzenden wurde Olli Rehn ernannt, der Vize-Vorsitzender der FIFA-Governance-Kommission, Gouverneur der finnischen Zentralbank, Mitglied im Rat der Europäischen Zentralbank und ehemaliger Vizepräsident der Europäischen Kommission ist.

In einem nächsten Schritt werden nun die Grundsätze des Hilfsplans in einem Reglement konsolidiert, das dem FIFA-Ratsausschuss zur Verabschiedung unterbreitet wird.

Überarbeitetes Budget

Vom Rat bewilligt wurden das Jahres-Budget 2021 und das überarbeitete Budget 2019–2022, die auf einer eingehenden Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gründen.

Internationaler Spielkalender

Nach umfassenden Konsultationen mit den Konföderationen und Interessen-Gruppen der ganzen Fußball-Welt hat die COVID-19-Arbeitsgruppe der FIFA und der Konföderationen angesichts der Pandemie folgende fünf Anträge zum internationalen Männer-Fußball-Kalender unterbreitet, die der Rat heute einstimmig bewilligt hat:

  • Verschiebung der interkontinentalen Entscheidungsspiele für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022™ von März 2022 auf Juni 2022.

  • Verschiebung des Fensters im September 2020 für die AFC, CAF, Concacaf und OFC.

  • Beibehaltung des Fensters im September 2020 für die CONMEBOL und UEFA, wobei die Lage laufend geprüft wird.

  • Verlängerung der Fenster im Oktober und November 2020 um je einen Tag für die UEFA, damit drei statt aktuell zwei Spiele durchgeführt werden können.

  • Verlängerung des Fensters im Juni 2021 um sieben Tage für die AFC, CAF, Concacaf und OFC, damit vier statt aktuell zwei Spiele durchgeführt werden können.

Die COVID-19-Arbeitsgruppe und die Arbeitsgruppe der Interessen-Gruppen wird die Lage in den einzelnen Konföderationen weiterhin beobachten, nach Alternativen suchen und dem Rat gegebenenfalls weitere Anträge unterbreiten.

Der FIFA-Rat sprach sich ferner für ein panarabisches Turnier aus, das 2021 in Katar erstmals ausgetragen werden soll. Das Einladungsturnier für Männer-National-Teams arabischer Nationen in Afrika und Asien wird ausserhalb des internationalen Spielkalenders vom 1. bis 18. Dezember 2021 stattfinden. Zugelassen sind nur Spieler, die in dieser Region spielen. Für die Organisatoren, die FIFA World Cup Qatar 2022 LLC, ist das Turnier ein idealer Belastungstest für die Infrastruktur und den Betrieb für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022™.

Vom Rat ebenfalls verabschiedet wurde das aktualisierte Reglement für die Olympischen Fußball-Turniere Tokio 2020, in das die neuen Daten (21. Juli bis 7. August 2021) und der Einsatz von Video-Schiedsrichter-Assistenten aufgenommen wurden. Unverändert geblieben sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am Männer-Turnier. So sind weiterhin alle Spieler spielberechtigt, die am oder nach dem 1. Januar 1997 geboren sein, mit Ausnahme von maximal drei Spielern pro Team, die älter sein dürfen.

Regelwerk

Nachdem die Kommission der Interessen-Gruppen des Fußballs eine Arbeitsgruppe gebildet hatte, deren Arbeit auch von der Kommission für den Status von Spielern unterstützt wurde, wurde dem Rat ein Antrag zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten hinsichtlich der Spielberechtigung von Spielern für ein Nationalteam unterbreitet.

Die Änderungen betreffen u. a. die neuen Bestimmungen zu den Ausnahmen vom allgemeinen Verbot eines Verbandswechsels oder zum Zugang zu Nationalteams für staatenlose Spieler. Der Rat empfiehlt, die statutarischen Änderungen dem FIFA-Kongress zur Verabschiedung zu unterbreiten.

Schließlich verabschiedete der Rat auch das neue FIFA-Anti-Doping-Reglement, das dem jüngst erlassenen Welt-Anti-Doping-Kodex der WADA angepasst wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.

Die nächste Ratssitzung findet im September vor dem 70. FIFA-Kongress vom 18. September 2020 statt. Beide Veranstaltungen werden per Videokonferenz abgehalten.

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