HC Leipzig – Insolvenz: Kommentar zum Untergang des Rekordmeisters

Alexandra Mazzucco (re.) und Tamara Bösch - HC Leipzig – Insolvenz: Kommentar zum Untergang des Rekordmeisters - Foto: HC Leipzig / Nadine Goldschmidt
Alexandra Mazzucco (re.) und Tamara Bösch – HC Leipzig – Insolvenz: Kommentar zum Untergang des Rekordmeisters – Foto: HC Leipzig / Nadine Goldschmidt

Die HC Leipzig Bundesliga GmbH stellte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Damit wurde der vorläufige Schlusspunkt unter einer finanziellen Krisensituation seit 2012 gesetzt und hoffentlich ein sportlicher sowie wirtschaftlicher Neuanfang in der dritten Liga möglich.

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet und durchgeführt werden kann und nicht mangels Masse die Spielbetriebsgesellschaft aufgelöst wird. Die Hoffnung trägt der Nachwuchs des HC Leipzig e.V., der gerettet werden sollte. Ein großer Schaden für den Frauen-Handball in Deutschland ist trotzdem entstanden.

Ein Kommentar von SPORT4FINAL-Redakteur Frank Zepp.

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15.07.2017 – SPORT4FINAL / Frank Zepp:

1. Höchst bedauerlich: Die vielen Handballfans in Deutschland, die den HC Leipzig mental, emotional und finanziell unterstützt haben, sind die Leidtragenden der verfehlten Wirtschafts- und Einkaufspolitik der HC Leipzig Bundesliga GmbH unter Leitung des Geschäftsführers Kay-Sven Hähner sowie des Vereins-Präsidiums unter Vorsitz von Andreas Erzkamp.

2. Klares Signal des Misstrauens: Alle zu Saisonbeginn aktuellen deutschen Nationalspielerinnen sowie Führungsspielerinnen um Karolina Kudlacz-Gloc haben während oder nach der Spielzeit 2016/2017 den HC Leipzig verlassen. Sicherlich nicht nur wegen des seit Monaten ausstehenden Gehaltes sondern auch aus Misstrauen in die Fähigkeiten und wirtschaftlichen Kompetenzen des Managers Hähner.

3. „Das Kapital ist ein scheues Reh.“ (Karl Marx): Dieser von dem bekanntesten Deutschen Karl Marx stammende Satz stand in Zusammenhang mit der kurzfristigen Kapitalflucht aus Ländern, die die Steuern erhöhen. Auf den HC Leipzig übertragen bedeutet dies aus meiner Sicht: Welcher Sponsor oder Investor vertraut trotz eines Sanierungskonzeptes den Hauptverantwortlichen des wirtschaftliches Niedergangs „frisches Kapital“ an? Eine Ablösung des Geschäftsführers Hähner und des Präsidiums durch die Gesellschafter der Spielbetriebsgesellschaft wäre vor Monaten aus Gründen der Glaubwürdigkeit und des „scheuen Rehes“ erforderlich gewesen.

4. Salami-Taktik und Halbwahrheiten: Es muss schon Gründe gegeben haben, warum das Sanierungskonzept des mit mindestens 1,3 Millionen EUR verschuldeten HC Leipzig der Öffentlichkeit vorenthalten wurde. Im Nachhinein stellt sich die Frage, war die HCL Bundesliga GmbH überhaupt sanierungsfähig oder waren die seit Monaten zelebrierten Halbwahrheiten des Geschäftsführers nur Salami-Taktik und Insolvenz-Verschleppung? Dies wäre sogar rechtlich kriminell vor dem Gesetz und könnte eine Bestrafung des Geschäftsführers zur Folge haben.

5. „Spitze des Lügen-Eisberges“: Der Liga-Vorsitzende Berndt Dugall teilte medial mit, dass schon vor dem Schiedsgerichtsverfahren ein potentieller Investor absprang, weil seiner Meinung nach der HC Leipzig nicht sanierbar wäre. Nach dem „Triumph“ beim Schiedsgericht mit der Erteilung der Lizenz unter der Bedingung des Nachweises von EUR 600.000,00 Eigenkapital war seitens des HC Leipzig im MDR-TV zu hören, dass das Geld vorhanden sei und nur noch auf das HCL-GmbH-Konto transferiert werden müsse. Mehr Lüge geht eigentlich nicht!

6. Insolvenzverfahren mit Zukunft? Ein erfolgreiches Insolvenzverfahren mit Entschuldung der Spielbetriebsgesellschaft des HC Leipzig wäre ein wirklicher Neuanfang. Sollte der Etat für die kommende Drittliga-Saison aufgebracht und ein weiterer Absturz in die Bedeutungslosigkeit verhindert werden, könnte der HC Leipzig frühestens nach den folgenden zwei Spielzeiten wieder erstklassig sein. Von europäischem Handball dürfte noch wesentlich länger geträumt werden. Auch ein personeller Neuanfang in der HC Leipzig Bundesliga GmbH sowie dem Verein als Hauptgesellschafter der Bundesliga GmbH wird nun, obwohl seit Februar 2017 erforderlich, erfolgen müssen.

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