DOSB bittet Experten um Rat im „Fall Claudia Pechstein“

09.10.2014 – PM DOSB:

DOSB: Fünf Fachleute sollen medizinische Fragen beurteilen  

Der DOSB greift die Diskussion um den „Fall Claudia Pechstein“ auf und hat fünf anerkannte Experten gebeten, die in diesem Fall diskutierten medizinischen Fragen zu beurteilen. Das gab der Dachverband des deutschen Sports am Donnerstag in Frankfurt/Main bekannt. Die Koordination der Gruppe hat Prof. Dr. Wolfgang Jelkmann, der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität zu Lübeck, übernommen. Die Experten sollen alle vorgelegten medizinischen Fachgutachten und Diagnosen bewerten, die es zu diesem Fall bislang gibt.

Sotchi 2014: Claudia Pechstein hervorragende Vierte über 3.000 Meter

Sotchi 2014: Olympiasiegerin Martina Sablikova – Claudia Pechstein Fünfte über 5.000 Meter

Bei den Experten handelt es sich neben Prof. Dr. Jelkmann um: Prof. Dr. Mathias Freund, den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Prof. Dr. Else Heidemann, die Chefärztin und Spezialistin für Hämatologie und Onkologie des Diakonie-Klinikums Stuttgart, Prof. Dr. Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, sowie den Italiener Prof. Dr. Alberto Zanella, langjähriger Direktor der hämatologischen Abteilung der Universitätsklinik Mailand. Der weltweit anerkannte Hämatologe war u.a. als Gutachter der Internationalen Eisschnelllauf-Union (ISU) im Verfahren gegen Claudia Pechstein tätig.

„Es gibt in der Causa Pechstein große Fragezeichen. Die Frage steht im Raum, ob wir eine Athletin haben, die Täterin war oder Opfer ist. Wir wollen überprüfen, inwieweit das Bild der dopenden Claudia Pechstein in der Öffentlichkeit gegebenenfalls korrigiert werden muss. Sollte hier Unrecht geschehen sein, dürfen wir es nicht stehen lassen. Wir haben eine große Verantwortung gegenüber unseren Athletinnen und Athleten, dieser stellen wir uns hier mit allen daraus resultierenden Konsequenzen“, sagt DOSB-Präsident Alfons Hörmann. Wann die Ergebnisse vorliegen, sei derzeit nicht absehbar, so Hörmann.

DOSB-Logo
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Claudia Pechstein war von der ISU im Juni 2009 auf Grund eines indirekten Dopingnachweises, basierend auf erhöhten Retikulozytenwerten, für zwei Jahre gesperrt worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre im November 2009 bestätigt. Das Schweizer Bundesgericht lehnte Pechsteins Revision gegen die CAS-Entscheidung im September 2010 ab. Zahlreiche medizinische Experten haben seitdem immer wieder darauf hingewiesen, dass Claudia Pechstein zu Unrecht verurteilt sein könnte, da sie eine vom Vater vererbte Blut-Anomalie habe, die ihre erhöhten Retikulozytenwerte erklären könne. Die vom DOSB angefragten Experten sollen dieser Frage nun erneut nachgehen und beurteilen, ob sich aus den vorliegenden Daten ein Dopingvergehen ableiten lässt.

Der Fall von Claudia Pechstein ist einzigartig und wird es wohl bleiben, da die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) kurz nach dem Verfahren im Jahr 2009 ihre Regularien grundlegend änderte. Nach dieser Regeländerung müssen zwingend mehrere Blutparameter auffällig sein, um einen indirekten Beweis für ein mögliches Dopingvergehen zu begründen.

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