Dynamo Dresden: DFB-Sportgericht verurteilt SGD zu 8.000 EURO Geldstrafe in zwei Fällen von unsportlichen Verhaltens der Anhänger.
21.08.2018 – PM SGD / SPORT4FINAL / Frank Zepp:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamt-Geldstrafe von 8.000 EURO verurteilt.
In die Strafe sind zwei Vorkommnisse beim Zweitliga-Heimspiel am 6. August 2018 gegen den MSV Duisburg eingeflossen. Geahndet wurde das Abbrennen von fünf Rauchtöpfen vor dem Spiel und das Werfen von Papierrollen vor und während des Spiels, was unter anderem eine Verzögerung des Anpfiffs von drei Minuten zur Folge hatte.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.