Handball: Lizenzen für DKB Handball-Bundesliga

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Handball – Foto: Fotolia

Lizenzierungskommission gibt die Entscheidungen zur Erteilung der Lizenzen für die DKB Handball-Bundesliga und die 2. Bundesliga bekannt.

15.04.2016 – PM HBL / SPORT4Final / Frank Zepp:

1. DKB Handball-Bundesliga (1. Bundesliga)

Folgenden aktuellen Erstligaclubs wird vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation die Lizenz 2016/17 erteilt:

HBW Balingen-Weilstetten, Bergischer HC, ThSV Eisenach, SG Flensburg-Handewitt, Füchse Berlin, Frisch Auf! Göppingen, VfL Gummersbach, TSV Hannover-Burgdorf, THW Kiel, SC DHfK Leipzig, TBV Lemgo, SC Magdeburg, MT Melsungen, TuS N-Lübbecke, Rhein-Neckar Löwen, TVB 1898 Stuttgart, HSG Wetzlar.

2. 2. Handball-Bundesliga

Folgenden aktuellen Zweitligaclubs wird vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation die Lizenz 2016/17 erteilt:

EHV Aue, VfL Bad Schwartau, TSV Bayer Dormagen, SG BBM Bietigheim, HSC 2000 Coburg, VfL Eintracht Hagen, TV Emsdetten, HC Erlangen, TUSEM Essen, TuS Ferndorf, TSG Ludwigshafen-Friesenheim, TSV GWD Minden, ASV Hamm-Westfalen, TV 1893 Neuhausen, HSG Nordhorn-Lingen, DJK Rimpar Wölfe, HC Empor Rostock, HG Saarlouis, Wilhelmshavener HV.

HF Springe wurde von der Lizenzierungskommission mit Bescheid vom 11.03. 2016 die Lizenz verweigert, da die Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht vorgelegt wurden. Gegen den negativen Lizenzentscheid hat der HF Springe Beschwerde eingelegt. Diese wurde durch das Ligapräsidium abgewiesen. Der Verein kann noch das Schiedsgericht anrufen. Der SV Henstedt-Ulzburg hatte den Antrag auf Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga zurückgezogen.

3. Lizenz unter aufschiebender Bedingung

Der HC Empor Rostock (2. Bundesliga) erhält vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation die Lizenz unter einer aufschiebender Bedingung. Dies bedeutet, dass der Club nur dann die Lizenz für die Saison 2016/17 erhält, wenn binnen einer Frist zum 4. Mai 2016 die Bedingung zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllt wird. Im Falle der Nichterfüllung der Bedingung könnte der Club in der dritten Liga antreten.

4. Stärkung der Finanzkraft der Vereine

Im Rahmen der Prüfungen durch die Lizenzierungskommission konnte positiv festgestellt werden, dass der vorgeschriebene Abbau von bestehendem negativem Eigenkapital durch die Vereine fortgesetzt wurde. Daher bestand keine Notwendigkeit durch Punktabzug zu sanktionieren, wie in § 7 der Ordnung zur Lizenzierung (LZO) geregelt. Der Paragraf sieht vor, dass alle Lizenzbewerber möglichst über ein positives bilanzielles Eigenkapital verfügen sollen. Bei einem negativen bilanziellen Eigenkapital ist vorgeschrieben, dass sich dieses jeweils zum 31.12. der Folgejahre um mindestens 10 Prozent verbessern muss.

5. Auf- und Absteiger

Die Lizenzentscheide für Aufsteiger aus der 2. Bundesliga in die DKB Handball-Bundesliga, für Aufsteiger aus den 3. Ligen in die 2. Bundesliga sowie für die Absteiger aus der DKB HBL in die 2. Bundesliga werden in den kommenden Wochen bekanntgegeben.

Obige Entscheidungen trifft die Lizenzierungskommission des Handball-Bundesliga e. V. nach intensiver Prüfung und Durchführung zahlreicher Lizenzgespräche mit den Lizenzbewerbern.

Die Lizenzierungskommission setzt sich zusammen aus:

Rolf Nottmeier (Richter am Arbeitsgericht Minden)

Olaf Rittmeier (Steuerberater)

Frank Bohmann (Geschäftsführer DKB Handball-Bundesliga)

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