Handball WM TV-Rechte und TV-Blackout: IHF-Stellungnahme zur Berichterstattung in deutschen Medien

Handball WM TV-Rechte und Blackout: IHF-Stellungnahme zur Berichterstattung in deutschen Medien - Foto: France Handball
Handball WM TV-Rechte und Blackout: IHF-Stellungnahme zur Berichterstattung in deutschen Medien – Foto: France Handball

Handball WM TV-Rechte und Blackout: Das Sportportal „SPORT4FINAL“ ist ein Online-Medium, das die pluralistische Meinungsbildung in Deutschland fördern möchte. Insofern wird die vollständige Stellungnahme des Handball-Weltverbandes IHF zur Berichterstattung in deutschen Medien über den Prozess der Vergabe der TV-Rechte für die Handball-Weltmeisterschaft veröffentlicht.

Pressemitteilung der Internationalen Handball Föderation zur Berichterstattung in deutschen Medien über die Handball-Weltmeisterschaft in Frankreich.

Wie weithin bekannt, ist die deutsche Medienwelt im Allgemeinen gut informiert und verbreitet Informationen in entsprechender Form. Im Hinblick auf die Handball-Weltmeisterschaft 2017 in Frankreich wurden der deutschen Öffentlichkeit allerdings wesentliche Umstände der Vergabe der TV-Rechte falsch kommuniziert.

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18.01.2017 – PM IHF / SPORT4FINAL / Frank Zepp:

Handball WM TV-Rechte und Blackout: Ohne die tatsächlichen Sachverhalte in Erfahrung zu bringen, ohne die IHF oder beIN Sports zu befragen, das heißt ohne Recherche und grundlegendes Wissen, wird die Fernsehkooperation zwischen der IHF und beIN Sports als ein aus vermeintlichen persönlichen, insbesondere finanziellen Interessen entstandener Handel, einhergehend mit z.T. inakzeptablen, rufschädigenden Unterstellungen, die jeglicher Realität entbehren, dargestellt.

Hierzu sind folgende Sachverhalte klar bzw. richtig zu stellen:

1. Der Vertrag zwischen beIN Sports und IHF entspricht den Qualitäts-Kriterien im Weltsport für derartige Verträge und beachtet die international geltenden rechtlichen Gepflogenheiten.

2. Laut Vertrag hat beIN Sports das Recht auf die Vermarktung der TV-Rechte in verschiedenen Ländern weltweit. Aus diesem Grund verlangt beIN Sports GeoBlocking in allen großen Märkten, um die Rechte in jedem Land gesondert vermarkten zu können. Ein in mehreren Ländern empfangbares Signal eines TV-Senders führt unweigerlich zu einer bedeutenden Wertminderung der Rechte. Wäre beispielsweise das deutsche TV-Signal in Spanien empfangbar, wären spanische TV-Sender möglicherweise nicht am Erwerb der TV-Rechte interessiert. Daher ist es im Interesse von beIN Sports, die individuellen Märkte zu schützen.

3. Der Vertrag wurde einstimmig vom Rat der IHF verabschiedet. Dem Rat der IHF gehörten bei der Vergabe unter anderem Repräsentanten aus den europäischen Nationen Frankreich, Spanien, Kroatien, Schweden, Slowenien, Tschechische Republik und Deutschland an. Sie alle haben dem Vertrag zugestimmt.

4. Die IHF forderte in einer beschränkten Ausschreibung insgesamt zehn TV-Stationen und Rechte-Händler auf, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Dies ist ein völlig übliches, den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben entsprechendes Verfahren. Insgesamt vier konkrete Angebote legte die IHF-Marketingabteilung schließlich dem Rat der IHF zur endgültigen Beschlussfassung vor.

5. Unter Berücksichtigung der üblichen Stimmenthaltung des Präsidenten erfolgte die Rechtevergabe an beIN Sports durch die Ratsmitglieder einstimmig. Dies begründet sich zum einen im großen Unterschied in der Lizenzsumme, aber auch in dem um 50 Prozent erhöhten Produktionsbudget, das die weitere Entwicklung des Produktes Handball WM ermöglicht. BeIN Sports bot des Weiteren an, unterentwickelten und aufstrebenden Handball-Nationen das TV-Signal zur Förderung des Handballs unentgeltlich zur Verfügung zu stellen – dem ist beIN Sports bisher erfolgreich nachgekommen. Zudem war das von beIN Sports vorgelegte Angebot das wirtschaftlich mit Abstand best dotierte aus dem Bieterkreis (42,85 Prozent höher als das zweitbeste Angebot).

6. Auf der Grundlage dieses Vertrages wird die WM weltweit in knapp 180 Märkten im Fernsehen übertragen. In Europa übertragen u.a. die EBU-Mitgliedssender Dänemarks, Kroatiens, Frankreichs, Norwegens, Polens und Spaniens die WM auf einer ihrer öffentlich-rechtlichen Sendeplattformen. Geo-Blocking ist in diesen Ländern ganz offensichtlich möglich und ist auch Vertragsbestandteil zwischen TV-Rechteinhaber beIN Sports und dem jeweiligen Sender. Warum dies nicht in Deutschland möglich sein soll, erschließt sich für die IHF nicht und kann nur von den entsprechenden frei empfangbaren Sendern beantwortet werden.

Die IHF wurde von beIN Sports darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verträge mit zahlreichen öffentlich-rechtlichen TV-Sendern europaweit problemlos zustande kamen. Diese lizenzierten TV-Sender haben Maßnahmen zur größtmöglichen Verringerung bzw. Vermeidung eines Overspills in die umliegenden Gebiete ergriffen. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise die Verschlüsselung des Satelliten und die Bereitstellung eines Sendesignals über digitale terrestrische Wege. TV-Sender der sogenannten großen Handballnationen wie TVP (Polen), DR (Dänemark) und TV2 (Norwegen) sind in der Lage, ihr Übertragungssignal dahingehend zu verschlüsseln, dass die Interessen der Rechteinhaber gewahrt werden.

Es sollte zudem bekräftigt werden, dass den deutschen TV-Sendern auf Grundlage einer abgewandelten Satellitenübertragung zur Minimierung eines Overspills jegliche Möglichkeit zum Erwerb der Rechte eingeräumt wurde. Nach langer Verhandlung kam beIN Sports mit der DKB überein, alle Spiele der Handball-Weltmeisterschaft der Männer 2017 kostenfrei live auf sämtlichen digitalen Geräten (via https://handball.dkb.de) zu übertragen. Deutschland hat weltweit eine der höchsten Penetrationsraten (Breitband und mobil), wodurch die Veranstaltung für den Großteil des Marktes frei zugänglich wird. BeIN Sports schloss mit allen größeren deutschen TV-Sendern und -portalen Verträge, die eine Nachberichterstattung und Highlights des Turniers in Kurzform ermöglichen, was wiederum eine weitreichende Berichterstattung über die WM gewährleistet.

7. Des Weiteren muss erwähnt werden, dass sich die TV- und Marketingeinkünfte unter dem amtierenden IHF-Präsidenten um bis zu 1000 Prozent vermehrt haben. Zudem führte der Präsident ein Ausschreibungs-Verfahren für TV-Verträge und eine gesonderte Vergabe sowohl der TV- als auch der Marketing-Rechte ein, welche von der vorherigen Führung lange Zeit gesamthaft an eine einzelne Agentur vergeben wurden, ohne andere Agenturen zum Zuge kommen zu lassen. So wurde ein transparenteres Vergabe-Verfahren geschaffen, das gleichzeitig zu wesentlich höheren Einnahmen für den Handball führt.

8. Die IHF hat selbstverständlich und entgegen verbreiteten Meldungen eine Übertragungsverpflichtung – online oder im klassischen TV – im Vertrag mit beIN Sports in den sogenannten großen Handball-Nationen verankert. Hierzu gehört auch der deutsche Fernsehmarkt. Daher war und ist die Möglichkeit einer Übertragung einer WM auch in Deutschland vertraglich gewährleistet. Wie üblich in sogenannten Buyouts von Rechten liegt es dann allerdings am Rechteinhaber und den interessierten Parteien, eine wirtschaftliche und technische Lösung zur Übertragung zu finden.

9. Nichtsdestotrotz hat die IHF in Person des Präsidenten Moustafa in mehreren Runden in Leipzig, Berlin und Paris versucht (in Anwesenheit des Deutschen Handballbundes), insbesondere zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern bzw. deren TV-Rechte-Agentur und dem Rechteinhaber der Senderechte an der Handball WM zu vermitteln und eine gemeinsame Lösung zu finden. Auf Initiative der IHF fand daraufhin ein Austausch zwischen den technischen Abteilungen von beIN Sports und SportA (ARD/ZDF-TV-Rechte-Agentur) statt. Seitens beIN Sports wurde SportA ein technischer Vorschlag zur Lösung der Overspill-Problematik präsentiert, der von SportA als nicht praktikabel abgelehnt wurde. Des Weiteren wandten sich IHF-Präsident Dr. Hassan Moustafa und der Präsident des Deutschen Handballbundes, Andreas Michelmann, in einem Schreiben an Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, in dem sie die Bundesregierung um Unterstützung bei der Konfliktlösung baten, um eine Übertragung der Handball-Weltmeisterschaft im frei empfangbaren TV in Deutschland zu gewährleisten.

10. beIN Sports ist ein weltweit tätiges Unternehmen und im Besitz vieler TV-Rechte und agiert in der Verwertung der entsprechenden Medienrechte sehr professionell.

11. Auch den klassischen TV-Sendern hätte es offen gestanden, sich ggf. um Streaming-Rechte zu bemühen und auf ihren Plattformen zu übertragen. Daran bestand allerdings kein Interesse, obwohl zuletzt bei den Olympischen Spielen viele Spiele der deutschen Mannschaft teilweise auch nur im Stream zu sehen waren.

Es fällt auf, dass in Deutschland bis heute in keinem der journalistischen Kommentare zur WM die Frage beantwortet wird, warum die WM in mehreren Ländern von EBU-Mitglieds-Sendern übertragen wird und dies in Deutschland angeblich nicht möglich ist, weil ein Geo-Blocking für öffentlich-rechtliche TV-Sender nicht in Frage kommt. Würde man sich darum bemühen, so müsste man erkennen, dass es allein an den deutschen TV-Sendern liegt, dass die WM aus Frankreich in Deutschland nicht übertragen wird. Die Forderung zum Overspill des Sendesignals kommt vielmehr einer Erlaubnis gleich, dass in Märkten außerhalb Deutschlands Sender das Sendesignal kopieren können, ohne dafür zu bezahlen, was auszuschließen ein ebenso verständliches wie legitimes Ziel ist und sein muss, nicht zuletzt um die Vertragspartner, die für die in Anspruch genommenen Rechte Zahlungen leisten, in ihren Rechten zu schützen.

Zusammengefasst ist daher der Vergabe-Prozess vollkommen korrekt abgelaufen und hat insbesondere Dr. Moustafa im Interesse der IHF, gedeckt von einstimmigen Beschlüssen der zuständigen Gremien gehandelt, so dass die in einigen deutschen Medien erhobenen Vorwürfe gänzlich haltlos sind.

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