DHB: Michael Kraus vorläufig suspendiert

23.07.2014 – PM DHB:

DHB: Die Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Handballbundes hat als zuständiges verbandsinternes Disziplinarorgan gegen den Spieler Michael Kraus wegen des Vorwurfes von drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen binnen 18 Monaten ein verbandsinternes Disziplinarverfahren eingeleitet. Grundlagen hierfür sind ein möglicher Verstoß gegen Artikel 2.4. des NADA-Codes und das Anti-Doping-Reglement des DHB. Im schriftlichen Verfahren hat die ADK entschieden, dass der Spieler zunächst – unabhängig von einer späteren Entscheidung über eine Sperre – mit sofortiger Wirkung vorläufig suspendiert. Michael Kraus steht dem Bundesligisten Frisch Auf Göppingen damit in den Testspielen im Vorfeld der neuen Bundesligasaison bis auf weiteres nicht zur Verfügung.

Deutsche Handball-Nationalmannschaft der Männer - Foto: DHB/picture-alliance
Deutsche Handball-Nationalmannschaft der Männer mit Michael Kraus – Foto: DHB/picture-alliance

„Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein. Unsere Anti-Doping-Kommission wird den Fall im weiteren Verfahren konsequent und auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DHB beurteilen”, sagt DHB-Präsident Bernhard Bauer. „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es sich bei Michael Kraus nicht um eine positive Dopingkontrolle, sondern um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse handelt. Leider muss ich dabei aber auch feststellen, dass Michael Kraus noch immer nicht richtig erwachsen ist – er muss lernen, solche Nachlässigkeiten zu vermeiden.”

„Die vorläufige Suspendierung von Michael Kraus ist in unserer Saisonvorbereitung ein empfindlicher Rückschlag, aber wir akzeptieren diese, auch wenn Mimi in der Vergangenheit nachweislich mehrfach negativ getestet wurde und es sich ausschließlich um formale Verstöße gegen das Meldeverfahren handelt”, sagt Gerd Hofele, Geschäftsführer des Bundesligisten Frisch Auf Göppingen. „Wir haben neben der Gesamtverantwortung gegenüber unserem Klub auch eine soziale Verantwortung gegenüber unserem Spieler. Wir erwarten in den nächsten Wochen die Entscheidung in dieser Sache und leiten daraus unsere weitere Vorgehensweise ab.”

Als Nationalspieler und Mitglied des A-Kaders zählt der 30-jährige Kraus zum Nationalen Testpool der NADA. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) einzugeben. Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.

Die ADK wird nun – voraussichtlich ebenfalls im schriftlichen Verfahren – über die Dauer einer Sperre entscheiden. Die seit Montag, 21. Juli, laufende vorläufige Suspendierung wird auf die Dauer der Sperre angerechnet.

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes besteht aus Dr. Stephan Brune (Vorsitz), Prof. Dr. Kurt Steuer (leitender Mannschaftsarzt Männer), Dr. Marcus Laufenberg (leitender Mannschaftsarzt Frauen), Andreas Thiel (Handball-Bundesliga Männer), Nikola Pietzsch (Handball-Bundesliga Frauen) und Dr. Anja Matthies (DHB-Vizepräsidentin Recht).

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