DOSB für Ausschluss russischer und belarussischer Athleten

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Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der Frage der möglichen Wiederzulassung von russischen und belarussischen Athlet*innen für internationale Wettkämpfe auseinandergesetzt, die seit dem Olympic Summit im Dezember 2022 im Weltsport diskutiert wird.

18.03.2023PM DOSB / SPORT4FINAL / Frank Zepp:

In einem konstruktiven Konsultationsprozess hat sich der DOSB mit Mitgliedsorganisationen, Athletenvertreter*innen und Wirtschaftspartnern ausgetauscht und sich dabei von Expert*innen aus der Politik und der Wissenschaft beraten lassen. In diesem Zuge hat der DOSB bei Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die menschenrechtliche Dimension der Fragestellung eingehend zu prüfen.

In seiner Sitzung am Freitag (17. März) in Hannover, an deren Rand es einen Austausch und Einvernehmen mit der Konferenz der Landessportbünde gab, hat das Präsidium die Erkenntnisse des bisherigen Konsultationsprozesses reflektiert und stellt Folgendes fest:

Wir plädieren weiterhin für einen Ausschluss russischer und belarussischer Athlet*innen und Funktionär*innen vom internationalen Wettkampfsport. Wir bitten das IOC und die internationalen Sportfachverbände, das Nationale Olympische Komitee der Ukraine weiterhin eng in den laufenden Konsultationsprozess einzubinden und die tatkräftige Unterstützung der ukrainischen Athlet*innen fortzusetzen. Auch der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen werden ihre Solidarität mit den ukrainischen Athlet*innen fortführen.

Russland und Belarus dürfen keine Gelegenheit bekommen, die Teilnahme und Erfolge ihrer Athlet*innen bei internationalen Wettkämpfen zu kriegspropagandistischen Zwecken zu missbrauchen.

Unabhängig von der Entscheidung des IOC und der internationalen Sportfachverbände hinsichtlich einer Wiederzulassung von russischen und belarussischen Athlet*innen und Funktionär*innen, lehnen wir einen Boykott von internationalen Wettkämpfen, insbesondere der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024, aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Leidtragende eines solch sportlichen Boykotts sind ausschließlich die Athlet*innen, die ihre möglicherweise einzige Chance zur Realisierung ihres olympischen Traums verpassen würden.

„Die Rückmeldungen, die wir in unseren Beratungen erhalten haben, bestärken uns im Präsidium in unserer bisherigen Haltung: Wir sind weiterhin für den Ausschluss. Wir werden nun diese Erkenntnisse, insbesondere auch das Rechtsgutachten, bei dem die Mehrdimensionalität von menschenrechtlichen Abwägungen zum Ausdruck kommt, dem IOC für seine Konsultationen zur Verfügung stellen“, erklärte DOSB-Präsident Thomas Weikert.

„Im Hinblick auf die Entscheidungen des IOC und der internationalen Sportfachverbände gilt der Fokus des DOSB unseren Athlet*innen. Wir nehmen die im Athlet*innen-Call geäußerten Sorgen ernst und werden uns gemeinsam mit ihnen und unseren Mitgliedsorganisationen sowie weiteren Stakeholdern den kommenden Herausforderungen stellen. Ich vertraue auch in diesen Zeiten auf die verbindende Kraft des Sports.“

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Wiater

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