Dynamo Dresden: 23.500 EURO Geldstrafe vom DFB-Sportgericht
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamt-Geldstrafe von 23.500 EURO verurteilt.
Dynamo Dresden: In die Strafe sind Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel am 18. August 2018 in Lotte gegen den SV Rödinghausen sowie beim Zweitliga-Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 26. August 2018 eingeflossen. 25.10.2018 – PM SGD / SPORT4FINAL / Frank Zepp:
20.000 EURO der Strafe entfallen auf das unerlaubte Öffnen eines Tores sowie das Betreten des Innenraums durch Zuschauer aus dem Gästeblock beim DFB-Pokalspiel in Lotte. Für das Werfen von Gegenständen in den Innenraum beim Heimspiel gegen Heidenheim hat das Sportgericht die SGD mit einer Strafe von 3.500 EU...