HC Leipzig – „Wochen der Wahrheit“: Lizenz mit Auflagen bei Verbindlichkeiten?

Tamara Bösch - HC Leipzig - Foto: HC Leipzig / Nadine Goldschmidt
Tamara Bösch – HC Leipzig – Foto: HC Leipzig / Nadine Goldschmidt

HC Leipzig Rettung oder Insolvenz: 

Teil 2: Lizenz-Erteilung mit oder ohne Auflagen bei aktuellen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Berufsgenossenschaft

Die „Wochen der Wahrheit und Entscheidung“ für die HC Leipzig Bundesliga gehen nach dem Stadtratsbeschluss über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss i.H.v. EUR 200.000 in die nächste Runde – die Frage der Lizenz-Erteilung für die kommende Handball-Bundesliga-Saison.

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19.05.2017 – SPORT4FINAL / Frank Zepp:

SPORT4FINAL-Chefredakteur Frank Zepp
SPORT4FINAL-Chefredakteur Frank Zepp

HC Leipzig Rettung oder Insolvenz: Auch wenn regionale Leipziger Medien nach dem positiven städtischen Rettungs-Beschluss schon einen grünen Haken an die Lizenz-Bewilligung für den HC Leipzig machten, dürfte die Entscheidung für die Handball-Bundesliga Frauen nicht ganz so einfach sein. HBF-Vorsitzender Berndt Dugall zu SPORT4FINAL: „Zu Inhalten des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt kann ich mich nicht äußern. Wir werden die Bescheide morgen verschicken.“

Im „Politikum“ HC Leipzig könnte es eine positive Lizenz-Entscheidung mit Auflagen geben. Obwohl mindestens bei folgenden Lizenz-Richtlinien der Handball Bundesliga Frauen die derzeitigen Probleme erkennbar sind:

– Nachweis der Lohnabrechnungen aller im Jahr 2016 unter Vertrag stehenden Spielerinnen und Trainer/innen für den Zeitraum Januar bis Dezember 2016

– Kopie der Meldung zur VBG für das Jahr 2016 einschließlich Statusfeststellung; Bescheid der VBG und Nachweis der erbrachten Zahlungen für das Jahr 2015. Im Falle bestehender Verbindlichkeiten aus der abgelaufenen bzw. der noch laufenden Saison, insbesondere bezogen auf Lohnzahlungen, Abführung von Steuern oder VBG-Zahlungen, ist zusätzlich ein maximal auf 3 Jahre ausgelegter, detaillierter Zahlungsplan vorzulegen.

Am Rande der Ratsversammlung der Stadt am vergangenen Mittwoch konnte der Reporter von Abgeordneten vernehmen, dass im Sanierungskonzept durch die Wirtschaftsprüfer festgestellt wurde, dass die HCL Spielbetriebs-Gesellschaft aktuell beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft jeweils Verbindlichkeiten in sechsstelliger Höhe habe. Dies würde komplett den o. g. Richtlinien der HBF widersprechen. Zumal der Zuschuss der Stadt Leipzig erst gezahlt wird, wenn der HC Leipzig zuvor mindestens eine Million EUR nachweislich als eigenen Beitrag zur Entschuldung erbracht hat. Bis zum heutigen Tag sind noch keine, der im Rats-Beschluss genannten Bedingungen durch den HC Leipzig erfüllt.

Randnotiz: Für offensichtliche Indiskretionen, sprich Informationen der Abgeordneten aus dem Sport- und Finanzausschuss an die Presse angesichts der Intransparenz durch den HC Leipzig zum Sanierungskonzept, wurden die Volksvertreter in der Stadtrats-Sitzung von Oberbürgermeister Jung wegen Verstöße gegen die Verschwiegenheits-Pflicht „abgemahnt“ unter Androhung von EUR 500 Strafgeld.

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