HC Leipzig und die Erfüllung der Lizenz-Richtlinien. Punktabzug oder Lizenz-Verweigerung?

Shenia Minevskaja - HC Leipzig und die Erfüllung der Lizenz-Richtlinien. Punktabzug oder Lizenz-Verweigerung? - Foto: Sebastian Brauner
Shenia Minevskaja – HC Leipzig und die Erfüllung der Lizenz-Richtlinien. Punktabzug oder Lizenz-Verweigerung? – Foto: Sebastian Brauner

HC Leipzig: Der Kampf um die wirtschaftliche Rettung gegen die Insolvenz sowie um die Erfüllung der Lizenz-Richtlinien der Handball Bundesliga Frauen (HBF).

Die aktuelle Handball-Saison war für den HC Leipzig in wirtschaftlicher und sportlicher Sicht eine Berg- und Talfahrt. Im leistungssportlichen Bereich fing sich der Verein wieder und es besteht keine Abstiegsgefahr. Die Frage der wirtschaftlichen Rettung oder Insolvenz-Fall ist noch nicht entschieden.

Danach blieben in positiver Entscheidung der genannten Problematik „nur“ noch die Fragen der Bewilligung der Bundesliga-Lizenz, der Etat-Unterlegung sowie der Personalstärke des HC Leipzig für die kommende Liga-Saison zu klären. Veränderungen in der Führungsetage des Vereins sind scheinbar nicht vorgesehen.

Welche Lizenz-Richtlinien zur Erlangung der Spiel-Lizenz muss jeder Bundesliga-Verein erfüllen? Nach Rücksprache von SPORT4FINAL mit einem Verantwortlichen der Handball Bundesliga müssen alle Bedingungen und nicht nur ein Teil davon erfüllt werden. Es grenzt schon fast an eine Wunder, dass der HC Leipzig in den vergangenen Jahren angesichts der wirtschaftlichen Abwärts-Entwicklung stets die Lizenz problemlos ohne Auflagen erhielt.

Droht für die laufende oder nächste Saison ein Punktabzug für den HC Leipzig oder gar die Lizenz-Verweigerung?

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15.04.2017 – SPORT4FINAL / Frank Zepp:

SPORT4FINAL-Redakteur Frank Zepp live aus der AccorHotels Arena Paris
SPORT4FINAL-Redakteur Frank Zepp live aus der AccorHotels Arena Paris

Prolog: Die mathematisch-wirtschaftliche Rechnung für den HC Leipzig steht fest: Von den aktuell 1,3 Millionen Verbindlichkeiten gibt nach möglichem Mehrheit-Ratsbeschluss die Stadt Leipzig EUR 300.000 am Ende der Rettungsphase dazu, wenn die Spielbetriebs-Gesellschaft die Bedingungen der Stadt – Konsolidierungs- und Sanierungskonzept mit positiver Fortführungs-Prognose, Investoren-Zahlungen, Gläubiger- und Darlehensgeber-Verzichte, Aufbau eines nachhaltigen Finanz-Controllings – erfüllt. Im Klartext: Die eine Million an Verbindlichkeiten sollen aus Sponsoren-Geldern, Darlehens-Verzichten und dem Geld vom Unterstützerkonto getilgt werden.

Werfen wir nun einen Blick in die Richtlinien für die Erteilung der Lizenzen zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesligen Frauen (Quelle: Handball Bundesliga Frauen):

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) bei Antragstellung durch einen Verein; bei wirtschaftlichen Trägern ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie der Nachweis, dass der damit verbundene Verein mindestens 51% der Stimmenanteile dieses Trägers besitzt (Vorlage des Gesellschaftervertrages).

  • Lizenzvertrag

  • Schiedsvertrag

  • Meldung zur Teilnahme am Spielbetrieb

  • Bankbürgschaft ausgestellt auf die Handball Bundesliga Vereinigung-Frauen (e.V.): Bundesliga Frauen EUR 50.000,- und 2. Bundesliga Frauen EUR 30.000,-

  • Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Spieljahr, Forecast-Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Spieljahr und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für das kommende Spieljahr

  • Nachweis der Lohnabrechnungen aller im Jahr 2016 unter Vertrag stehenden Spielerinnen und Trainer/innen für den Zeitraum Januar bis Dezember 2016

  • Kopie der Meldung zur VBG für das Jahr 2016 einschließlich Statusfeststellung; Bescheid der VBG und Nachweis der erbrachten Zahlungen für das Jahr 2015. Im Falle bestehender Verbindlichkeiten aus der abgelaufenen bzw. der noch laufenden Saison, insbesondere bezogen auf Lohnzahlungen, Abführung von Steuern oder VBG-Zahlungen, ist zusätzlich ein maximal auf 3 Jahre ausgelegter, detaillierter Zahlungsplan vorzulegen.

  • Erklärung hinsichtlich der Erfüllung der vorgegebenen Hallenstandards

  • Hallenabnahme (nur bei Aufsteigern und wesentlichen baulichen Veränderungen)

Die Zuständigkeit des Ligaverbandes:

Der Ligaverband kann Auflagen und Bedingungen – auch nebeneinander – als Voraussetzung für die Lizenzerteilung allgemein oder im Einzelfall festsetzen. Dies gilt insbesondere auch für die Vorlage aller mit Spielerinnen und/oder Trainer geschlossenen Verträge in vollständiger Form.

Der Ligaverband entscheidet über die Nichterfüllung erteilter Auflagen bzw. Bedingungen und über Verstöße gegen die Lizenzierungsrichtlinien und den Lizenzvertrag. Er ist ebenfalls befugt, Strafen in Form von Punktabzügen für die Saison auszusprechen, für die der Antrag gestellt wurde. Dies gilt insbesondere bei nicht getätigten Lohnzahlungen, rückständigen VBG-Zahlungen sowie offenen Forderungen der Sozialversicherungsträger, soweit sie sich auf die Saison 2015/16 und/oder die Saison 2016/17 beziehen. Entscheidungen des Ligaverbandes ergehen durch Beschluss des Vorstands. (Quelle: Handball Bundesliga Frauen)

Kann der HC Leipzig alle Bedingungen für die Erteilung der Lizenz erfüllen?

Der HC Leipzig hat vollumfänglich und fristgereicht den Antrag auf Erteilung der Lizenz für die Saison 2017/2018 abgegeben. Die Entscheidungsträger und der Vorstand der HBF dürften in der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit u. a. Probleme in der Frage der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene und laufende Spieljahr sowie der Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung für das kommende Spieljahr sehen. Beim Nachweis der Lohnabrechnungen für das laufende Jahr drohen auch Nachfragen, weil nach SPORT4FINAL-Informationen das Dezember-Gehalt 2016 als bislang letzte Zahlung an die Spielerinnen heraus ging. Verbindlichkeiten aus Lohnzahlungen, Abführung von Steuern oder VBG-Zahlungen dürften im geheimen Sanierungskonzept aufgeführt sein. Sollten es auch Steuer-Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat sein, wäre eine kommunale Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses noch bedenklicher. Eine Bankbürgschaft über EUR 50.000 sollte ebenfalls im Rettungskonzept genannt sein und durch die begleitende Sparkasse kein Problem darstellen.

Wie wird nun der Vorstand der Handball Bundesliga Frauen bis Mitte Mai 2017 entscheiden? Werden zuvor weitere Unterlagen vom HC Leipzig, wie bspw. das Sanierungskonzept, angefordert? SPORT4FINAL bleibt am „Ball“.

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