DFB Aufwandsentschädigungen.
Nachdem im September 2019 auf dem 43. Ordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Initiative von DFB-Präsident Fritz Keller mit dem Vergütungs- und Beratungsausschuss ein externes und unabhängiges Gremium eingerichtet wurde, stellte dieser nun seine Beschlüsse im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des DFB-Präsidiums vor.
03.07.2020 – PM DFB / SPORT4FINAL / Frank Zepp:
Dazu erklärte DFB-Präsident Fritz Keller grundsätzlich: „Die Einsetzung eines Vergütungs- und Beratungsausschusses war eine der zentralen Bedingungen für meine Kandidatur als DFB-Präsident. Ich bin sehr froh, dass dieses Gremium nun für alle nachvollziehbare, transparente Regelungen gefunden hat. Es muss heute selbstverständlich sein, auch finanziell transparent zu sein. Die wichtige Arbeit des Vergütungs- und Beratungsausschusses ist eine von vielen Maßnahmen, um verloren gegangene Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Institutionen des Fußballs zurück zu gewinnen.”
Gemäß der Festlegungen des Gremiums erhalten die Mitglieder des DFB-Präsidial-Ausschusses (gesetzliche Vertreter des DFB gemäß § 26 BGB in Verbindung mit § 35 DFB-Satzung) in der Wahlperiode 2019 bis 2022 folgende jährlichen Aufwandsentschädigungen (Beträge in Brutto):
Präsident (Fritz Keller) – 246.000 EUR.
Schatzmeister (Dr. Stephan Osnabrügge) – 166.800 EUR.
1. Vizepräsident Regional- und Landesverbände (Dr. Rainer Koch) – 144.000 EUR.
1. Vizepräsident Liga (Peter Peters) – 78.000 EUR.
Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL (Christian Seifert) – 63.600 EUR
Mitglieder des Präsidialausschusses können zusätzlich zu diesen Aufwandsentschädigungen keinen Verdienstausfall geltend machen. Diese Möglichkeit besteht nur für die weiteren stimmberechtigen Mitglieder des DFB-Präsidiums, die eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 51.600 EUR erhalten. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erklärten die Mitglieder des Präsidialausschusses zudem einen freiwilligen Verzicht auf zehn Prozent der Aufwandsentschädigung für den Zeitraum der pandemiebedingten Kurzarbeit im DFB.
Für Präsidiumsmitglieder, die zugleich Mitglieder in Gremien der internationalen Verbände FIFA und UEFA sind und von dort Zuwendungen erhalten, gilt eine Deckelung auf insgesamt 246.000 EUR pro Jahr. Übersteigt die Gesamtvergütung eines Präsidiumsmitgliedes diesen Betrag, wird die DFB-Aufwandsentschädigung entsprechend gekürzt. Zudem wurde eine Regelung für die Vergütung von Tätigkeiten in weiteren DFB-Gremien getroffen. So erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats der DFB GmbH jährlich 36.000 EUR. In Kraft tritt diese Regelung nach Abschluss des GmbH-Prozesses.
Ziel der Einrichtung des Vergütungs- und Beratungsausschusses ist es, die Bezüge von Mitgliedern des DFB-Präsidiums transparenter und gerechter zu gestalten. Als Mitglieder des Ausschusses sind Heribert Bruchhagen, Claudia Diem, Wolfgang Hotze und Prof. Dr. Marcel Tyrell gewählt.
Vorsitzender des Ausschusses ist Wolfgang Hotze, er sagte: „Die Initiative des DFB und von Fritz Keller, die Frage der Aufwandsentschädigungen für die Arbeit des Präsidiums von einem Vergütungsausschuss regeln zu lassen, ist vorbildlich. Für uns ging es darum, für eine Vielzahl von Personen mit unterschiedlichen Belastungen und Verantwortungen angemessene Lösungen zu finden. Die Arbeit des Präsidenten und auch die der übrigen Präsidiumsmitglieder lässt sich nur ganz schwer mit anderen Ämtern und Tätigkeiten vergleichen. Wir sind aber überzeugt davon, dass wir nachvollziehbare Werte gefunden haben, auch wenn es in der Wirtschaft vergleichbare Posten gibt, bei denen die Zahlen ganz andere Dimensionen haben. Für den DFB waren aber natürlich Besonderheiten zu berücksichtigen, allen voran seine Gemeinnützigkeit sowie die Vorbildfunktion im Fußball und darüber hinaus.”
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