DFB-Sportgericht verurteilt den F.C. Hansa Rostock
17.04.2014 – PM:
Der F.C. Hansa Rostock wurde heute vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu folgenden Strafen verurteilt: Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro
Anbringen von Fangnetzen vor der Südtribüne inkl. des Blocks 27A ab dem ersten Heimspiel der kommenden Saison 2014/2015
Mitsendung eigener Ordner in ausreichender Anzahl bei Auswärtsspielen des F.C. Hansa Rostock (ab Rechtskraft des Urteils)
Verpflichtung, die Verwendung von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten zu verhindern
Teilausschluss der Hansa-Fans bei einem Heimspiel des F.C. Hansa durch Schließung der Südtribüne auf Bewährung (acht Monate) Zur Verhandlung standen Vorkommnisse aus sieben Spielen der laufenden Drittliga-Saison. Betroffen sind die Heimspiele gegen den Halleschen FC am...