FC Hansa Rostock: DFB-Sportgericht bestätigt Urteil und Hansa-Berufung
FC Hansa Rostock: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das vorangegangene Einzelrichter-Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den Drittligisten FC Hansa Rostock vom 21. März 2016 heute im schriftlichen Verfahren weitestgehend bestätigt.
Demnach wird der Verein nach sieben verschiedenen Zuschauervorkommnissen in fünf Drittligaspielen zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 20. Februar 2016 mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt.
Zudem wird dem Klub auferlegt, dass er bis Ende der Spielzeit 2015/2016 bei allen Drittliga-Auswärtsspielen mindestens vier eigene qualifizierte Auswärts-Ordnungskräfte einsetzen muss. 13.04.2016 – PM Hansa / SPORT4Final / Frank Zepp:
Darüber hinaus wird die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Auss...