F.C. Hansa Rostock mit Berufung beim DFB-Sportgericht
23.04.2014 – PM:
Der F.C. Hansa Rostock hat gegen das Urteil vom 17. April 2014 des DFB-Sportgerichtes fristgemäß Berufung eingelegt und wird nun binnen einer Woche diese begründen. Sodann wird es kurzfristig zu einer erneuten mündlichen Verhandlung – diesmal in der nächsten Instanz beim Bundesgericht des DFB - in Frankfurt kommen. Rainer Friedrich Vorstand Prävention/Stadionmanagement: „Aus unserer Sicht ist das Strafmaß nicht verhältnismäßig. Zudem sind einige Punkte des Urteils in der Praxis für uns gar nicht durch- und umsetzbar. Ein Urteil welches uns die Verpflichtung auferlegt, weiter in die präventive Arbeit des Vereins zu investieren, ist aus unserer Sicht zielführender. Unsere Bemühungen dahingehend zeigen schon jetzt sichtbare Erfolge in der Fanarbeit des F.C. Hansa Rostoc...