Hansa Rostock: Geldstrafe, „Geisterspiel“ auf Bewährung
F.C. Hansa Rostock: DFB-Urteil mit 30.000 Euro Geldstrafe Der F.C. Hansa Rostock wird durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines „nicht ausreichenden Ordnungsdienstes“ in einem Fall sowie in sieben Fällen aufgrund „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Hiervon ist durch den F.C. Hansa Rostock ein Betrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
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